Situation von LSBTI*-Flüchtlingen

Reinhausen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2013 in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Homosexualität ein Asylgrund sein kann. Es handelt sich um ein so bedeutsames Merkmal der Identität, so der EuGH, dass nicht verlangt werden darf, diese in den Heimatländern entweder nicht ausleben zu dürfen oder geheim halten müssen, um Strafverfolgung zu vermeiden. In einem zweiten Urteil hat der EuGH 2014 entschieden, dass der Befragung während des Asylverfahrens in Europa enge Grenzen zu setzen seien und diese menschenwürdig sein muss. Detaillierte, intime Fragen verbieten sich ebenso wie der "Beweis" der sexuellen Orientierung mittels Bildern, Videos oder Prüfungen sexueller Erregungen.

 

Aber was bedeutet dies konkret für LSBTI* Flüchtlinge in Deutschland? Mit welchen formalen, bürokratischen und praktischen Schwierigkeiten sind sie während des Asylverfahrens konfrontiert? Wie können LSBTI*- Initiativen, Organisationen und Aids-Hilfen unterstützen? Ein Seminar für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter_innen* von Organisationen und Aids-Hilfen, die mit LSBTI*-Flüchtlingen arbeiten (wollen).

 

Termin: 24. bis 26. April 2016

 

Weitere Information

Akademie Waldschösschen, 37130 Reinhausen bei Göttingen,
Tel. 05592/ 9277 0, info@waldschloesschen.org